Allgemeine Geschätsbedingungen

Stand: July 2024

Tikus Digital Marketing Solutions LLC

1209 Mountain Road PL NE STE N 

Albuquerque, MN 87110 USA

1. ALLGEMEINES

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen „Tikus Digital Marketing Solutions LLC“, im folgenden unter dem Brandname “High Brand Club” genannt, und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn High Brand Club in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen High Brand Club und dem Auftraggeber zwecks Ausführung oder Abweichung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

2.1. Jeder der von High Brand Club erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Unter Reinzeichnungen werden im Folgenden nicht nur Reinzeichnungen von Druckprodukten, sondern stets auch Reinausführungen von Webauftritten, digitalem Bild- und Videomaterial sowie Präsentationen und Texten verstanden.

2.3. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.4. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von High Brand Club weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt High Brand Club, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

2.5. High Brand Club überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.6. High Brand Club hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt High Brand Club zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

2.7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. VERGÜTUNG

3.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Vereinbarungen zwischen High Brand Club und Auftraggeber. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

3.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist High Brand Club berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

3.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die High Brand Club für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

4.1. Vor Beginn der Tätigkeit ist eine Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtvergütung fällig, sofern keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Anzahlung ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen zahlbar. Nach Eingang der Sicherheitsleistung beginnt High Brand Club mit dem vereinbarten Projekt.

4.2. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von High Brand Club hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4.3. Bei Zahlungsverzug kann High Brand Club Verzugszinsen in Höhe von 1% je überzogenen Monat verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4.4. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Auftraggeber spätestens innerhalb von einer Woche nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 1-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

5. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand berechnet.

5.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von High Brand Club abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, High Brand Club im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7. HAFTUNG

7.1. High Brand Club verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

7.2. Sofern High Brand Club notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von High Brand Club. Die Mediendesignerin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.4. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von High Brand Club.

7.5. Für die wettbewerbs- und warenzeichen rechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet High Brand Club nicht.

7.6. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei High Brand Club  geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

8. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. High Brand Club behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann High Brand Club eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller von High Brand Club übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber High Brand Club von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. PROVIDER- & WEBDIENSTLEISTUNGEN

9.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf High Brand Club die ihr obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Provider Dienstleistungen können durch High Brand Club auch über Dritte erbracht werden.

9.2. Den Auftraggeber wird sie von einer etwaigen vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn High Brand Club von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil diese angeblich fremde Rechte verletzen. High Brand Club ist berechtigt, Webseiten, die Rechte Dritter verletzen könnten, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Der Auftraggeber wird High Brand Club unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. 

9.3. Soweit Gegenstand der Leistungen von High Brand Club auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird sie gegenüber der Organisation zur Domainvergabe (DENIC), lediglich als Vermittlerin tätig. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Auftraggeber High Brand Club hiermit frei.

10.4. High Brand Club weist den Auftraggeber durch diese AGB ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass High Brand Club das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Auftraggeber deshalb selbst Sorge.

9.5. Für Schäden haftet High Brand Club nur dann, wenn High Brand Club oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von High Brand Club zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von High Brand Club auf solche typische Schäden begrenzt, die für High Brand Club zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Für technische Ausfälle, die eine Darstellung im Internet für eine absehbare Zeit verhindern, übernimmt der High Brand Club keine Haftung. Die Haftung von High Brand Club wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die High Brand Club im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Auftraggebers oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht Verletzungen.

9.6. Soweit High Brand Club für den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt sie dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses, soweit nicht anders vereinbart.

9.7. Soweit High Brand Club für den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers für Dritte Webpräsentationen gestaltet, übernimmt sie keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Cookie-Informationen, Datenschutzerklärungen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass diese Daten in ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit nur von einem Rechtsanwalt bestätigt werden können.

9.8. Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtvergütung hat der Auftraggeber nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht und nur so lange wie es der Auftragnehmer erlaubt. Sollte der Auftraggeber seine Rechnung nicht bezahlt haben, kann High Brand Club jederzeit die Webseite sperren und vom Netz nehmen lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst bei vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über. Sollte High Brand Club verlangen, dass die Webseite wegen nicht Bezahlung vom Netz genommen wird und nicht mehr im Einsatz sein darf bis zur Bezahlung, muss der Auftraggeber diesem unverzüglich nachkommen. Sollte er diesem nicht sofort nachkommen, so entsteht dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro zusätzlich zu den Kosten der Dienstleistung. Der Auftraggeber hat kein Recht erbrachte Dienstleistungen des Auftragnehmers zurückzugeben und von der Vereinbarung zurückzutreten.

10. DATENSCHUTZ

Der Auftrggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain, an Google und Server notwendig sind.

11. VERTRAGSAUFLÖSUNG

11.1. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält High Brand Club die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10% der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

11.2. High Brand Club kann bei nicht Vorankommen des Projektes das Projekt beenden. Die bis dahin erbrachte Arbeit wird mit mindestens 50% des gesamt veranschlagten Preises berechnet. Hierbei muss ein zwingender Grund vorliegen. Als zwingender Grund wird auch gewertet wenn der Auftraggeber das Projekt unnötig in die Länge zieht, die von Ihm geforderten Informationen und Daten nicht an High Brand Club übermittelt und/oder länger als zwei Wochen nicht auf die zuletzt gesendete Email antwortet.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.